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Im Cum-Ex-Skandal droht die Verjährung der Straftaten

09.10.2020 - 08:10:32

Im Cum-Ex-Steuerskandal fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Aussetzung der Verjährungsfrist

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der eine Verjährung in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung aussetzt. Wie das „Handelsblatt“ berichtet droht bei derzeitiger Rechtsprechung, dass die Straftäter im größten Steuerskandal der Bundesrepublik straffrei ausgehen.
Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und gleichzeitig eine finanzielle Notwendigkeit, dass die Delikte im Cum-Ex-Skandal geahndet werden, fordert der Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach. Mit einer Verjährung würde der Bundesrepublik ein Schaden in Milliardenhöhe entstehen, weil eventuelle Rückforderungen unwirksam würden. Der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen sieht deshalb eine Verlängerung der Verjährungsfrist in Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung vor. Außerdem will Biesenbach das Instrumentarium der Steuerbehörden ausweiten, damit eine Rückforderung zu Unrecht erstatteter Gelder leichter wird. Dies soll auf dem Weg der Neuregelung des Einziehungsrechts der Finanzverwaltung erfolgen.
Die aktuelle Gesetzgebung auf der Basis des Corona-Steuerhilfegesetzes weist erhebliche Schwächen in Bezug auf das Einziehungsrecht auf, warnt der Justizminister. Diese Schlupflöcher für Steuerhinterzieher werden den Staat um Milliardeneinnahmen bringen. Die Gesetzesinitiative der Landesregierung wird diese Möglichkeiten ausräumen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht sich in der Pflicht, weil ein großer Teil der Cum-Ex-Straftaten auf den Zuständigkeitsbereich der Landesjustiz entfällt und jetzt Gegenstand der Ermittlungen der Landesjustizbehörden sind. Die Staatsanwaltschaft Köln verfolgt aktuell etwa 70 Verfahren im Umfeld des Cum-Ex-Skandals. Dabei stehen zahlreiche Banken im Fokus der Ermittlungen. Die Zahl der Verdächtigen im Finanzsektor beläuft sich auf über 900 Personen. Die Banken entwickelten ein Abrechnungssystem, bei dem die Kapitalertragssteuer mehrfach von den Finanzbehörden zurückgefordert werden konnte.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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