HZA-SI: Zoll versteuer Schweizer Fahrzeug
31.01.2025 - 08:35:15Eine Stunde später wurde sie jedoch von einer Zollstreife im Stadtgebiet Waldshut erneut angetroffen. Auf Befragung gab sie an, über das benachbarte Zollamt Laufenburg eingereist zu sein.
Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die Sicherheit für die ermittelten Zollabgaben in Höhe von rund 4.300 Euro konnten von der Deutschen nicht gezahlt werden. Das Fahrzeug wurde daraufhin sichergestellt.
Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm die Straf- und Bußgeldstelle in Karlsruhe.
Zusatzinformationen
Befindet sich der Wohnsitz in der EU, so darf nur im Ausnahmefall ein im Nicht-EU-Mitgliedstaat verkehrsrechtlich zugelassenes Fahrzeug zum eigenen Gebrauch in das Zollgebiet der EU einführen und hier vorübergehend verwenden, wenn:
Ist das nicht der Fall, entstehen beim Grenzübertriff die Einfuhrabgaben.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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