HZA-SI: Zoll prüft Friseur- und Kosmetikgewerbe / Insgesamt 42 Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 17:39 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
40 Zöllnerinnen und Zöllner - 23 vom Standort SI und 17 vom Standort WT - waren in den Landkreisen Rottweil, Waldshut, Konstanz und dem Schwarzwald-Baar-Kreis im Einsatz und befragten insgesamt 53 Beschäftigte (37 SI, 16 WT) zu ihren Arbeitsverhältnissen. Unterstütz wurden die Einsatzkräfte der FKS SI von drei Beschäftigen der Steuerfahndung und eines Beschäftigten der Gewerbeaufsicht. Die Einsatzkräfte des Standorts WT arbeiteten während der Prüfung mit zwei Beschäftigte der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein und drei Personen der Steuerfahndung Rottweil zusammen.
Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
"Das Friseur- und Kosmetikgewerbe wurde dieses Jahr in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Brachen aufgenommen", erklärt Sonja Müller Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Mit der Aufnahme gehen wesentliche Pflichten wie die Ausweismitführungspflicht, die Sofortmeldepflicht und die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung einher".
Die Beschäftigten der FKS WT überprüften in Bad Säckingen, Laufenburg und Villingen-Schwenningen insgesamt vier Nagelstudios und einen Barbershop. Dabei wurden vor Ort wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel fünf Strafverfahren eingeleitet. Aufgrund von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Sofortmeldepflicht und der Beschäftigung von Personen ohne Arbeitsgenehmigung wurden in Summe 15 Verfahren eröffnet.
Die Beschäftigten der FKS SI überprüften im Raum Stockach und Konstanz fünf Friseurbetriebe/Barbershops und drei Nagelstudios. Es wurden Stundenaufzeichnungsverstöße und Meldepflichtverletzungen festgestellt. Im Raum Rottweil und Schramberg wurden insgesamt vier Friseurbetriebe/Barbershops und vier Nagelstudios kontrolliert. Neben Meldepflichtverstößen und Verstößen gegen die Stundenaufzeichnungspflicht kamen hier noch Verstöße wegen illegalem Aufenthalt, Leistungsmissbrauch und Mindestlohnverstöße hinzu. Insgesamt wurden durch die Beschäftigten der FKS SI bei einem Teil der überprüften Betrieben in Summe sechs Strafverfahren und 16 Verfahren aufgrund der festgestellten Ordnungswidrigkeit eröffnet.
Bei einzelnen der überprüften Betrieben ergaben sich bisher keine Beanstandungen. An Schwerpunktprüfungen schließen sich grundsätzlich umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
Zusatzinformationen:
Im Friseur- und Kosmetikgewerbe gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Durch die zuletzt erfolgte Erweiterung des Katalogs der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen (§ 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) um das Friseur- und Kosmetikgewerbe, kann die Verbreitung von Schwarzarbeit in diesen Branchen, insbesondere in Barbershops und Nagelstudios, noch effektiver bekämpft werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Sonja Müller
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