HZA-SI: Kaffee in Müllsäcken - ZOLL entdeckt knapp 200 Kilogramm Kaffee im Kofferraum
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 08:27 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSGegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Mit einem Warenwert von insgesamt rund 4.800 EURO waren zudem Einfuhrabgaben und Kaffeesteuer in Höhe von rund 1.275 EURO entstanden. Zusätzlich berechneten die Zöllner eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe in Höhe von 1.000 Euro.
Die Gesamtsumme von rund 2.275 Euro wollte weder der rumänische Fahrer noch sein Auftraggeber bezahlen, daraufhin wurde der Kaffee sichergestellt.
Zusatzinformation:
Im deutschen Steuergebiet unterliegt Röstkaffee der Kaffeesteuer. Der Steuersatz für ein Kilogramm Röstkaffee liegt derzeit bei 2,19 EURO. Auf gemahlenem Kaffee werden 4,78 EUR pro Kilogramm erhoben. Für löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren gelten andere Steuersätze. Ungeröstete Kaffeebohnen sind kein Steuergegenstand und aktuell zollfrei, es fällt hier nur Einfuhrumsatzsteuer an. Im Jahr 2025 nahm der ZOLL insgesamt rund 1 Milliarde EURO Kaffeesteuer ein. Nähere Informationen finden sie auch unter www.zoll.de.
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Sonja Müller
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