Kriminalität, Rauschgift

HZA-R: Zoll stellt rund drei Kilogramm synthetische Drogen auf der A3 sicher 38-Jähriger Niederländer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 16:14 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Regensburg - Über drei Kilogramm des Betäubungsmittels Clephedron-Hydrochlorid stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Regensburg bei einer Kontrolle auf der A3 sicher. Ein 38-jähriger Niederländer wurde inzwischen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
HZA-R: Zoll stellt rund drei Kilogramm synthetische Drogen auf der A3 sicher 38-Jähriger Niederländer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt - Bild: presseportal.de

Die Einsatzkräfte kontrollierten Ende April an der Anschlussstelle Wörth an der Donau/Wiesent einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Der Fahrer gab an, aus den Niederlanden zu kommen und auf dem Weg zu einer Hochzeit nach Wien zu sein. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln und Waffen verneinte er.

Bei der Kontrolle entdeckten die Zöllner im Rucksack des Mannes drei vakuumverpackte Beutel mit einer kristallinen Substanz. Der Reisende gab an, nicht zu wissen, worum es sich dabei handele. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin. Das Gesamtgewicht der drei Beutel betrug rund 3,05 Kilogramm. Eine spätere Untersuchung der sichergestellten Substanz ergab, dass es sich nicht um Amphetamin, sondern um Clephedron-Hydrochlorid (4-CMC) handelt.

Bei der weiteren Kontrolle fanden die Einsatzkräfte im Rucksack außerdem fünf kleine Behältnisse mit Kokainanhaftungen. Der Mann gab an, gelegentlich Kokain zu konsumieren. Ein an seinen Händen durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Kokain. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der 38-Jährige vorläufig festgenommen.

Am 12. Oktober 2026 verurteilte das Amtsgericht Regensburg (Schöffengericht) den Niederländer wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann befindet sich weiterhin in Haft. Laut Wirkstoffgutachten wurden rund 2.967 Gramm des Betäubungsmittels festgestellt. Die Grenze zur nicht geringen Menge wurde damit um das 77-Fache überschritten.

"Der Aufgriff verdeutlicht wie wichtig Kontrollen auf unseren Straßen sind. Unserer Kolleginnen und Kollegen leisten täglich einen wichtigen Beitrag dazu, illegale Drogentransporte aufzudecken und Betäubungsmittel aus dem Verkehr zu ziehen", erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des HZA Regensburg.

Hintergrund: Clephedron, auch als 4-CMC oder 4-Chlormethcathinon bezeichnet ist eine künstlich hergestellte Substanz mit anregender Wirkung, Sie gehört zu einer Gruppe von Drogen, die ähnlich wie Amphetamin, umgangssprachlich auch "Speed" genannt, wirken können.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Jürgen Schätzlein
Telefon: 0941 / 2086 - 1520
E-Mail: Presse.HZA-Regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Regensburg übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/614312

de | polizeimeldungen | 70364063 |