HZA-OS: Zoll stellt Vapes auf Osnabrücker Flohmarkt sicher; Steuerschaden in Höhe von 1.300 Euro
26.06.2025 - 10:34:04 | presseportal.de
Die Waren wurden sichergestellt.
Den Anbieter erwartet ein Steuerstrafverfahren und ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz.
Die weiteren Ermittlungen hat das Hauptzollamt Bremen - Strafsachenstelle- übernommen.
Zusatzinformation
Seit dem 1. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg-E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,26 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen nikotinhaltige elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens zwei Millilitern nicht überschreiten. Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von zwei Millilitern. Die angegebene Füllmenge beziehungsweise Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück übermittelt durch news aktuell
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