HZA-OS: Osnabrücker Zoll treibt Vollstreckungsschuld von mehr 7.700 Euro ein; Fahrer beglich Forderung per Kartenzahlung
01.07.2025 - 06:50:58Das polnische Speditionsunternehmen war im Zahlungsrückstand beim Bundesamt für Logistik und Mobilität.
Der Fahrer beglich die offene Forderung von 7.743 Euro vor Ort per Kartenzahlung und konnte danach seine Reise fortsetzen.
Zusatzinformation
Die Vollstreckungsstellen des Zolls vollstrecken neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen von anderen bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie etwa der Bundesagentur für Arbeit, von Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften. Damit sichern die Vollstreckungsstellen die Leistungsfähigkeit des Staates und setzen die Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung von Beitragszahlern durch. Die Sachgebiete Vollstreckung arbeiten im Falle von Zollforderungen auch eng mit den Grenzzollstellen zusammen.
Für außerhalb des Bundesgebiets ansässige Vollstreckungsschuldner führen die Kontrolleinheiten Verkehrswege der Hauptzollämter im Auftrag der Zentralen Vollstreckungsstelle für Grenzausschreibung des Hauptzollamts Potsdam Beitreibungsmaßnahmen durch.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück übermittelt durch news aktuell


