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HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für eine Frau aus dem Raum Diepholz; 1.500 Euro Geldstrafe für rund 1.000 Euro zu viel erhaltene Leistungen

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 08:46 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Osnabrück - Dreißig Tagessätze zu je 50 Euro, mithin insgesamt 1.500 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Diepholz für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für eine Frau aus dem Raum Diepholz; 1.500 Euro Geldstrafe für rund 1.000 Euro zu viel erhaltene Leistungen - Bild: presseportal.de

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im März 2025 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 940 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

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