HZA-LÖ: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung
12.03.2026 - 07:38:25 | presseportal.deDie Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 10. März bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch.
Im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach waren dazu von den Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg aus rund 70 Zöllnerinnen und Zöllner auf insgesamt elf Baustellen im Einsatz. Sie befragten insgesamt 203 auf den Bauvorhaben angetroffene, bei 36 verschiedenen Unternehmen beschäftigte Arbeiter zu ihren Beschäftigungsverhältnissen, um feststellen zu können, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. einen Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Dabei ergaben sich in insgesamt zwanzig Fällen Hinweise auf mögliche Regelwidrigkeiten, welchen weiter nachgegangen werden: So wurden fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Regelungen zur Zahlung eines Mindestlohns festgestellt (je zweimal im südlichen Markgräflerland und im Stadtgebiet Freiburg, drei mutmaßlich Verstöße in der Ortenau), in vier Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Beiträge zu den Sozialkassen in richtiger Höhe oder überhaupt abgeführt werden (zweimal im südlichen Markgräflerland, je einmal im Stadtgebiet Freiburg und in der Ortenau). Außerdem wurden im südlichen Markgräflerland fünf, in Freiburg zwei ausländische Arbeiter angetroffen, welche über keine Aufenthaltsgenehmigung und auch keine Arbeitsbewilligung verfügten. Noch vor Ort wurde gegen die Männer jeweils ein Strafverfahren eingeleitet.
Zusatzinformation
Die FKS des Zolls führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch und legt aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Die Prüfungen erfolgen verdachtslos und sind auch ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de
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