HZA-KI: Weltverbrauchertag: Zoll schützt Verbraucher vor gefährlichen Produkten
13.03.2026 - 10:00:00 | presseportal.de
"Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich darauf, dass Produkte auf unserem Markt sicher sind. Unsere Kontrollen sind eine wichtige Schutzfunktion: Sie verhindern, dass gefährliche oder nicht zugelassene Waren überhaupt in den Handel gelangen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Wie groß das Problem gefälschter oder unsicherer Produkte ist, zeigt auch ein Blick auf Europa. Nach Angaben der Europäischen Kommission und des EUIPO wurden im Jahr 2023 in der Europäischen Union mehr als 152 Millionen gefälschte Produkte sichergestellt. Viele dieser Waren entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen und können erhebliche Risiken für Verbraucher darstellen.
Besonders häufig stoßen die Zöllnerinnen und Zöllner auf problematische Produkte im Zusammenhang mit Internetbestellungen aus dem Ausland. Dabei handelt es sich nicht selten um Waren, die weder europäischen Sicherheitsstandards entsprechen noch einen eindeutig identifizierbaren Hersteller erkennen lassen.
"Gerade bei Online-Schnäppchen aus Drittstaaten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher besonders aufmerksam sein. Ein ungewöhnlich niedriger Preis geht häufig mit fehlenden Sicherheitsangaben oder unklaren Herstellerinformationen einher", so Oder weiter.
Beim Onlinekauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Anbieter klar identifizierbar ist und Produkte über eine vollständige Herstellerkennzeichnung sowie über erforderliche Sicherheitskennzeichnungen verfügen. Fehlen diese Angaben oder wirken sie zweifelhaft, ist Vorsicht geboten.
Zusatzinformation:
Viele Produktgruppen, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden, müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Dabei handelt es sich nicht um ein Prüfsiegel, sondern um eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die geltenden europäischen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Bei bestimmten Produktgruppen wird zusätzlich eine sogenannte Notified-Body-Nummer angegeben. Sie zeigt an, dass eine unabhängige benannte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden war. Fehlt eine erforderliche Kennzeichnung oder wirkt sie offensichtlich missbräuchlich angebracht, kann dies ein Hinweis auf unsichere oder nicht zugelassene Produkte sein.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
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