HZA-KA: ZOLL vollstreckt offene Lkw-Mautforderung - Anhänger vorübergehend gepfändet
07.10.2025 - 10:42:18 | presseportal.de
Ein Transportunternehmen hatte Mautgebühren in Höhe von rund 29.000 Euro aus einem Bescheid vom Juni dieses Jahres bislang nicht beglichen. Da eine Zahlung vor Ort nicht möglich war, leiteten die Beamten die Zwangsvollstreckung der Forderung ein und pfändeten den Anhänger des Sattelzugs.
Die vollständige Begleichung der offenen Summe erfolgte am folgenden Werktag. Daraufhin konnte der gepfändete Anhänger wieder freigegeben werden.
"Solche Maßnahmen zeigen, dass der Zoll bei der Durchsetzung offener Forderungen konsequent handelt", betonte Pascal Griesbach, Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe. "Wer am gewerblichen Güterverkehr teilnimmt, ist verpflichtet, seine Mautgebühren ordnungsgemäß zu entrichten."
Hintergrund:
Der Zoll vollstreckt im Auftrag des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) offene Mautforderungen. Kann eine Zahlung nicht unmittelbar erfolgen, sind Zwangsmaßnahmen - wie Pfändungen - zulässig, um die Ansprüche des Bundes sicherzustellen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: Presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe übermittelt durch news aktuell
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