HZA-KA: Zoll überprüft das Baugewerbe / bundesweite Schwerpunktprüfung
12.03.2026 - 10:03:29 | presseportal.deDie Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen der FKS. Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund, in welchem ein Angeklagter zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt wurde, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Regionale Besonderheiten an den vier FKS-Standorten des Hauptzollamts Karlsruhe, die sich auf die jeweiligen Prüfungsergebnisse beziehen:
FKS Karlsruhe:
69 Personen wurden befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bei der Befragung von drei Arbeitnehmern unterschiedlicher Firmen wurde bei diesen Alkoholgeruch festgestellt. Vor Ort erfolgte die Kontaktaufnahme zu den verantwortlich Handelnden. Das weitere Arbeiten wurde den Arbeitnehmern untersagt. Im Rahmen der Überprüfung eines Arbeitnehmers wurde festgestellt, dass ein Vollstreckungshaftbefehl (Gesamthöhe von ca. 1.000 Euro) vorliegt. Der Verantwortliche der Arbeitgeberfirma erklärte sich bereit, den ausstehenden Geldbetrag noch vor Ort zu begleichen. Bei der Kontrolle eines Arbeitnehmers wurde ein Führerschein eingezogen. Aufgrund eines Verstoßes in der Probezeit war der betroffene Arbeitnehmer seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs. Der Führerschein wurde dem Landesvertrieb für Verkehr übersandt. Bei einer weiteren Person wurde eine Ausschreibung durch den Staat Italien bekannt. Grund war die Aufenthaltsermittlung für Justizbehörden.
FKS Heidelberg
104 Personen wurden befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem sind noch weitere Überprüfungen zu den gewonnenen Erkenntnissen vorzunehmen, ebenso die Überprüfung zahlreicher Leistungsempfänger. Bei der Abarbeitung der sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Arbeitnehmern wurden die Einsatzkräfte durch das Polizeipräsidium Mannheim unterstützt.
FKS Rastatt:
60 Personen wurden befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden fünf Strafverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
FKS Ludwigshafen:
181 Personen wurden befragt und sechs Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Es wurden 44 Strafverfahren und 52 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei konnte eine Vielzahl von illegal aufhältigen Personen festgestellt werden. Hierbei trat besonders eine Vielzahl von indischen Staatsbürgern ohne den hierfür erforderlichen Aufenthaltstitel hervor. Des Weiteren wurde eine größere Anzahl an Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland festgestellt, welche im jeweiligen Entsendeland laut eigener Angaben versichert seien. Diese konnten jedoch keine Bescheinigungen vorlegen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Pascal Griesbach
Telefon: 0721/1833-1060
E-Mail: Presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Karlsruhe übermittelt durch news aktuell
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