Kriminalität, Rauschgift

HZA-KA: Haschisch im Weck - schlechtes Versteck/ Spürhund entdeckt Rauschgift am Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 08:00 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Karlsruhe - Am 3. November 2026 kontrollierten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (Baden-Airpark) Reisende eines Fluges aus Porto (Portugal).
HZA-KA: Haschisch im Weck - schlechtes Versteck/ Spürhund entdeckt Rauschgift am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden - Bild: presseportal.de

Bei der Kontrolle erhielten die Zöllner Unterstützung von Rauschgiftspürhund "Eric". Der speziell für die Suche nach Betäubungsmitteln ausgebildete Vierbeiner schlug gleich bei drei Reisenden an und zeigte zielgenau deren mitgeführtes Gepäck an.

Im Rucksack eines 58-jährigen Portugiesen machten die Einsatzkräfte daraufhin einen ungewöhnlichen Fund: Zwischen der Reiseverpflegung befanden sich zwei Brötchen, die nicht nur mit herkömmlichem Belag gefüllt waren. In ihrem Inneren waren insgesamt 194 Gramm Haschisch versteckt.

Gegen den 58-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und die Abgabenordnung (AO) eingeleitet.

Auch bei den beiden weiteren Reisenden bewies Diensthund "Eric" seinen guten Spürsinn. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner ebenfalls kleinere Mengen Marihuana. Gegen beide Personen wurden ebenfalls Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das KCanG und die AO eingeleitet.

Bei einer der beiden Personen, einer 22-jährigen Brasilianerin, stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass gegen sie ein Einreiseverbot für Deutschland bestand. Der Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber an die Bundespolizei übergeben.

Zusatzinformation

Der Besitz und Konsum von Cannabis unterliegen in Deutschland seit der Teillegalisierung bestimmten gesetzlichen Regelungen. Volljährige dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum mit sich führen. Diese Erlaubnis gilt jedoch ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Cannabis über die deutschen Staatsgrenzen hinweg bleiben unabhängig von der mitgeführten Menge verboten.

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Alina Holm
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