HZA-HN: Zoll stellt Geländewagen sicher
04.02.2026 - 07:00:00Der Mann gab an, schon seit knapp vier Jahren in Deutschland zu leben und hier einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nachweisen konnte er dies mit einem gültigen Aufenthaltstitel. Das Fahrzeug war jedoch auf eine Firma in der Ukraine zugelassen, für die der Mann nicht tätig ist. Da dadurch die vom Fahrer für die Nutzung des ausländischen Fahrzeugs beanspruchte vorübergehende Verwendung nicht gegeben ist, sind Einfuhrabgaben in Höhe von rund 25.000 Euro entstanden, die der Mann nicht bereit war zu entrichten.
Daher wurde das Fahrzeug vom Zoll sichergestellt, der Einfuhrabgabenbescheid dem Mann ausgehändigt und gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet.
Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Zolls.
Zusatzinformationen:
Der Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Heilbronn erstreckt sich über rund 5.500 Quadratkilometer und umfasst die Stadt- und Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg sowie den Hohenlohekreis, den Main-Tauber-Kreis und den Landkreis Schwäbisch Hall. Zusätzlich ist die Kontrolleinheit Verkehrswege seit 1. Januar 2024 für Kontrollen im Rems-Murr-Kreis, dem Landkreis Böblingen, dem nördlichen Teil des Landkreises Esslingen und dem Stadtkreis Stuttgart zuständig.
Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor, die zu einem bestimmten Zweck vorübergehend im Zollgebiet der Union verwendet werden sollen und von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
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