HZA-FF: Zoll macht tierischen Fund
03.01.2024 - 15:53:52Die deshalb über das zuständige Veterinäramt des Landkreises Uckermark eingeschaltete Amtstierärztin untersagte die Weiterreise, weil die für die Einfuhr erforderlichen Dokumente, z.B. ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis, eine CITES-Bescheinigung oder ein Zuchtnachweis für das Äffchen nicht vorgelegt wurden. Außerdem war die genaue Bestimmung der Art und des Alters des Tieres vor Ort nicht möglich. Daher bestand der Verdacht eines schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Daraufhin organisierte die Amtstierärztin die Unterbringung des Äffchens im Tierpark Angermünde. Die Zöllner stellten das Äffchen sicher und übergaben es an Tierpfleger des Tierparks.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen eingeleitet. Die Bearbeitung und weitere Klärung des Sachverhalts hat das zuständige Landesamt für Umweltschutz des Landes Brandenburg übernommen.
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