HZA-F: Zoll am Frankfurter Flughafen deckt versuchte Steuerhinterziehung im Reiseverkehr auf- 8.858,22 Euro Steuerschaden durch Nichtanmeldung von Goldschmuck
08.09.2025 - 12:00:09Gegen die 37-jährige wurde ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet. Der aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich auf 8.858,22 EUR. Der Schmuck wurde als Beweismittel und zur Sicherung der Einfuhrabgaben sichergestellt.
Zusatzinformation:
Bei Flugreisen aus Nicht EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Die Nichteinhaltung der Zollvorschriften kann Folgen nach sich ziehen. Besonders im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder Falschanmeldungen durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. Im Jahr 2024 wurden beim Hauptzollamt Frankfurt am Main 2.032 Strafverfahren im Reise-verkehr eingeleitet. Der aufgedeckte Steuerschaden beläuft sich auf insgesamt 3,28 Millionen Euro.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem Audit "Beruf und Familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.
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