Arzneimittel, Zigaretten

HZA-DO: Drei Aufgriffe in zwei Tagen / Zoll stoppt drei mutmaßliche Schmuggler

20.03.2026 - 12:36:20 | presseportal.de

Dortmund - Am 18. und 19. März 2026 stoppten die Zollbeamten am Dortmunder Flughafen gleich drei Schmuggelversuche von Tabletten, Zigaretten, Tabak und Gold.

HZA-DO: Drei Aufgriffe in zwei Tagen / Zoll stoppt drei mutmaßliche Schmuggler - Foto: presseportal.de
HZA-DO: Drei Aufgriffe in zwei Tagen / Zoll stoppt drei mutmaßliche Schmuggler - Foto: presseportal.de

Am Mittwoch passierte mittags zunächst ein aus der Türkei einreisender Mann den grünen Ausgang. Die Beamten baten den 45-Jährigen vor dem Verlassen des Zollbereichs zum Kontrolltisch. Im Gepäck fanden die Zöllner 1.860 Stück Zigaretten und 400 Gramm Tabak für Zigaretten über der Richtmenge. Am Nachmittag wollte dann ein aus Armenien einreisender 46-jähriger Mann ohne ordnungsgemäße Anmeldung seiner Waren den Zollbereich verlassen. Die Zöllner fanden in seinem Gepäck 200 Stück Zigaretten zu viel und eine Goldkette mit 18 Karat - allein der Materialwert der Kette lag bei über 40.000 Euro.

"Die Reisefreimenge bei Flugreisen liegt bei einem Warenwert von 430 Euro pro Person über 17 Jahren", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Bei hochsteuerbaren Waren gibt es außerdem auch Mengenbeschränkungen", so Münch weiter.

Die Einfuhrabgaben für die nicht angemeldete Halskette liegen bei 8.899,02 Euro.

Die Zöllner leiteten in beiden Fällen Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung gegen die Reisenden ein. Die Zigaretten und auch die Goldkette wurden sichergestellt.

Am Donnerstagmorgen passierte eine 60-jährige aus Nordmazedonien einreisende Frau nach der Landung ebenfalls den grünen Ausgang. Die Zöllner kontrollierten ihr Reisegepäck und fanden am Boden des Handgepäcks 649 Stück Diazepam-Tabletten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

"Die Tabletten waren flach am Boden des Handgepäcks versteckt, darüber lag zur Tarnung eine größere Menge nicht verbotener Medikamente", so Münch. "Die Reisende hatte die Tabletten außerdem umgepackt, so dass eine Packung nicht wie üblich zwei Blister enthielt, sondern fünf bis sechs Blister mit jeweils 15 Tabletten", so Münch weiter.

Die für die Betäubungsmittel erforderlichen Einfuhrdokumente konnte die Reisende nicht vorlegen. Sie führte lediglich einen deutschen Behandlungsplan mit sich, aus dem hervorging, dass sie täglich eine Tablette einnehmen sollte. Dieser Behandlungsplan berechtigte sie jedoch nicht, betäubungsmittelhaltige Medikamente im Ausland zu erwerben und sie nach Deutschland einzuführen.

Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen die Reisende ein. Die Tabletten wurden sichergestellt.

Zusatzinformation

Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie nicht jede Ware ohne Weiteres mitbringen. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Urlaubsmitbringsel sind unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei.

Als Reisender können Sie bei der Einreise oder Rückkehr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln) und von der Insel Helgoland unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen Waren (Reisemitbringsel) einfuhrabgabenfrei (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern) nach Deutschland einführen.

Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html.

Der Verkehr mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogen strengen Vorschriften.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Arznei-Betaeubungsmittel/arznei-betaeubungsmittel_node.html.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund übermittelt durch news aktuell

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