Schwarzarbeit

HZA-DO: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe / Der Zoll im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

12.03.2026 - 07:30:00 | presseportal.de

Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 10. März 2026 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe durch. An den Maßnahmen beteiligte sich auch das Hauptzollamt Dortmund mit 114 Einsatzkräften verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund.

HZA-DO: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe / Der Zoll im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung - Foto: presseportal.de
HZA-DO: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe / Der Zoll im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung - Foto: presseportal.de

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Dortmund überprüften insgesamt 274 Personen (FKS Dortmund: 84; FKS Gelsenkirchen: 101; FKS Hagen: 57; FKS Siegen: 32) und führten Geschäftsunterlagenprüfungen in 12 Unternehmen (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 8; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 3) durch.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 44 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 13; FKS Gelsenkirchen: 25; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 1), in elf Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 7; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 0), in neun Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 6; FKS Hagen: 1; FKS Siegen: 0) und in drei Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 0).

Hinweis für Pressevertreter*innen: Zahlen für einzelne Städte oder Kreise liegen nicht vor.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund übermittelt durch news aktuell

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