HZA-DO: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zoll / Der Zoll im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
17.03.2025 - 09:32:27siehe auch Pressemitteilung vom 13.März 2025 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121242/5990278.
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Dortmund überprüften insgesamt 206 Personen (FKS Dortmund: 55; FKS Gelsenkirchen: 111; FKS Hagen: 17; FKS Siegen: 23) und führten Geschäftsunterlagenprüfungen in 26 Unternehmen (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 19; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 2) durch.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 52 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 6; FKS Gelsenkirchen: 43; FKS Hagen: 2; FKS Siegen: 1), in 7 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 3; FKS Hagen: 1; FKS Siegen: 0), in 3 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 0) und in 3 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 0).
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