HZA-DD: Zoll geht bei bundesweiter Mindestlohnsonderprüfung gegen Schwarzarbeit vor
21.10.2024 - 13:11:56Bei diesen Prüfungen kamen insgesamt 104 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Dresden zum Einsatz. Diese befragten mehr als 250 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen in über 60 Objekten in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Döbeln, Bautzen und Zittau. Aus diesen Befragungen resultierten insgesamt 26 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften.
Den Prüfmaßnahmen schließen sich nun umfangreiche Analysen und Nachermittlungen an. Diese umfassen unter anderem die Auswertung der Erfassungsbögen, die Abgleichungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie die Prüfung der Geschäftsunterlagen.
Zusatzinformation:
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.
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