HZA-DD: Zoll: Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz auf Baustellen/ Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe
11.03.2026 - 16:57:43 | presseportal.de
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe.
"Gerade das Bauhaupt- und Nebengewerbe ist besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit all seinen Facetten betroffen. Weitverzweigte Firmengeflechte, Umgehungsformen und Verschleierungen erfordern ein risikoorientiertes Vorgehen und akribische Ermittlungsarbeit, um Zusammenhänge, Verbindungen und Manipulationen aufzudecken," sagt Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Dresden.
Zusatzinformation
Zur Zahlung des Mindestlohnes sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, soweit sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchen-spezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Pressesprecherin
Heike Wilsdorf
Telefon: 0351-4644-1044
E-Mail: presse.hza-dresden@zoll.bund.de
www.zoll.de
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