Produktpiraterie, Kriminalität

HZA-DA: Aus für 17 Paletten Energydrinks - Darmstädter ZOLL schützt Frankreich vor Fälschungen

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 15:50 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Darmstadt - Über 143.000 Dosen mit gefälschten Energydrinks sowie 16.000 Knabbertüten stoppte das Zollamt Darmstadt des Hauptzollamtes Darmstadt auf dem Weg nach Frankreich. Die Fakes mit einem Artikelpreis von insgesamt rund 20.000 Euro stammen aus Afghanistan und sollten bereits am 03.08.2026 in Deutschland verzollt werden. Auf Antrag der vier betroffenen Rechteinhaber werden die Fälschungen vernichtet.
HZA-DA: Aus für 17 Paletten Energydrinks - Darmstädter ZOLL schützt Frankreich vor Fälschungen - Bild: presseportal.de

Die Fälschungen trafen bereits am 03.08.2026 auf einem bis zur Decke beladenen Lastkraftwagen (LKW) auf dem Amtsplatz des Zollamtes Darmstadt ein. Der französische Besitzer meldete die Energydrinks und Chips (die der Form nach an die italienische Nudelsorte "Penne" erinnern) mit korrekten Mengen und Werten zur Verzollung in Deutschland an. Die Einfuhrumsatzsteuer sollte erst im Bestimmungsland Frankreich entrichtet werden. "Das kam so weit erstmal ganz harmlos daher" erläutert Angelika Hipp-Clemens diese nicht unübliche Vorgehensweise bei gewerblichen Sendungen. Denn Zölle sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich geregelt und kommen allen Mitgliedstaaten zugute. Die Einfuhrumsatzsteuer dagegen fällt bei gewerblichen Sendungen im europäischen Bestimmungsland an und variiert in ihrer Höhe. "Der Besitzer tat also erstmal so, als wäre die Sendung legal. Zumindest solange, bis wir den LKW entladen und in die Kartons reinschauen wollten." so Hipp-Clemens weiter. Denn die angeordnete Warenbeschau versuchte der Besitzer zu verhindern und drohte sogar mit einem Anwalt. "Was uns wenig beeindruckt!" klärt Hipp-Clemens weiter über den ZOLL als erste Importinstanz zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf. Das Ergebnis der routinemäßig angeordneten Beschau bestätigte den Kontrollauftrag des Zolls. Denn nur eine Palette mit Energydrinks war markenrechtlich unauffällig und konnte nach der Verzollung freigegeben werden. 17 weitere Paletten enthielten insgesamt 35.760 Liter Energydrinks und fast 16.000 Chipstüten mit rechtswidrig nachgeahmten Aufdrucken von vier Marken oder deren Erkennungsmerkmalen.

Die geschädigten Rechteinhaber entschieden, dass die Ware vernichtet wird. Daneben können sie zivilrechtlich gegen den Einführer vorgehen und Schadensersatzforderungen geltend machen.

Zusatzinformation:

Gefälschte Produkte unterliegen keiner Prüfung und keiner Gewährleistung, denn sie werden an den Behörden vorbei auf den Markt gebracht. Bei Lebensmitteln können so beispielsweise weder gefährliche noch gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe ausfindig gemacht werden. Auch die Inhaber der Markenrechte haften nicht für etwaige gesundheitsschädliche Folgen, die durch den Konsum von gefälschten Produkten auftreten.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Angelika Hipp-Clemens
Telefon: 061519180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/615c08

de | polizeimeldungen | 70428737 |