Schwarzarbeit

HZA-BI: Friseur- und Kosmetikgewerbe im Visier/ Bielefelder Zoll beendet illegale Ausländerbeschäftigungen und deckt zahlreiche weitere Verstöße auf

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 14:28 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS

Bielefeld - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat am Samstag, den 26. September 2026, bundesweit das Friseur- und Kosmetikgewerbe überprüft.

HZA-BI: Friseur- und Kosmetikgewerbe im Visier/Bielefelder Zoll beendet illegale Ausländerbeschäftigungen und deckt zahlreiche weitere Verstöße auf - Bild: presseportal.de
HZA-BI: Friseur- und Kosmetikgewerbe im Visier/Bielefelder Zoll beendet illegale Ausländerbeschäftigungen und deckt zahlreiche weitere Verstöße auf - Bild: presseportal.de

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde. Daher war die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften ein wesentlicher Bestandteil der Prüfungen des Zolls.

Im Fokus standen insbesondere die Prüfung der Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Die Schwerpunktprüfung richtete sich nach risikoorientierten Gesichtspunkten. Die Friseur- und Kosmetikbranche wurde dabei gezielt in den Blick genommen, um insbesondere Erkenntnisse zu möglichen Verstößen in Barbershops und Nagelstudios zu gewinnen und diese konsequent zu verfolgen.

An dieser konzentrierten Aktion im gesamten Bundesgebiet beteiligte sich das Hauptzollamt Bielefeld mit Einsatzkräften der FKS-Standorte in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 44 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und überprüften 43 Betriebe. Das Hauptzollamt wurde dabei von verschiedenen Finanzämtern und Ausländerbehörden sowie vom Ordnungsamt des Kreises Paderborn unterstützt.

Insgesamt wurden 120 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Region zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt oder anhand von Geschäftsunterlagen überprüft.

Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben dabei in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in fünf Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung, in vier Fällen um mögliche Mindestlohnverstöße und in jeweils drei Fällen um Sozialleistungsmissbrauch sowie den Verdacht, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben. Zudem wurden Anhaltspunkte für 14 sonstige Verstöße festgestellt. Dabei geht es beispielsweise um Verstöße gegen die zwingend erforderliche Sofortmeldepflicht von Beschäftigten zur Sozialversicherung, die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten, fehlende Stundenaufzeichnungen und Mitwirkungspflichtverletzungen hinsichtlich der Prüfung.

Noch vor Ort wurden durch die FKS-Standorte des Hauptzollamtes Bielefeld zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie vier Strafverfahren eingeleitet.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Zusatzinformation:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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