HZA-BI: Fahrgastkabinenschiff und Passagierflugzeug überprüft/ Bielefelder Zoll an europaweiter Prüfaktion von Binnenschifffahrt und Luftfahrtsektor beteiligt
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 10:00 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSWährend sich die Wasserschutzpolizei bei der Kontrolle des in der Nähe des Wasserstraßenkreuzes Minden festgemachten Fahrgastkabinenschiffes auf die Einhaltung der in der Binnenschifffahrt geltenden Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten der Schiffsführer konzentrierte, überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Herford die Beschäftigten an Bord - sowohl das nautische Personal als auch die Mitarbeiter des Hotel- und Gastronomiegewerbes - im Hinblick auf Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Verstöße gegen die Arbeitszeitvorschriften. Insgesamt wurden 24 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Bereits im September hat der Zoll an mehreren deutschen Flughäfen die Arbeitsbedingungen des Flugpersonals überprüft, so auch die FKS Paderborn am Flughafen Paderborn/Lippstadt. Ziel der Aktion war die sozialversicherungsrechtliche Überprüfung des Kabinenpersonals. Es wurden bei europaweiten Kontrollen in der Vergangenheit unter anderem scheinselbständige Piloten, Lohndumping und Mindestlohnunterschreitungen festgestellt. Im Mittelpunkt stand dabei das sogenannte Wet-Leasing. Beim Wet-Leasing mietet eine Fluggesellschaft regelmäßig ganze Flugzeuge samt Wartungs- und Flugpersonal an. Das Verfahren ist grundsätzlich legal und wird unter anderem genutzt, um Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen im Flugverkehr abzudecken.
Genau dieses Verfahren hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun unter die Lupe genommen. Denn die in Deutschland geltenden Vorschriften für faire Beschäftigungsbedingungen sowie gegen Scheinselbstständigkeit, Sozialdumping und illegale Arbeitnehmerüberlassung gelten auch für diese grenzüberschreitenden Beschäftigungsmodelle.
Bei der Überprüfung der Crew dieses Passagierflugzeugs (Pilot, Copilot, Stewardessen und Stewards) stellte die FKS Paderborn zunächst keine Auffälligkeiten fest.
Die Geschäftsunterlagenprüfungen, der im Rahmen der beiden europaweiten, von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) initiierten und unterstützten Prüfaktionen im Bereich der Binnenschifffahrt sowie im Luftfahrtsektor, stehen allerdings noch aus.
Zusatzinformation:
Das Hauptzollamt Bielefeld ist in der Region mit den Standorten der FKS in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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