Schwarzarbeit

HZA-BI: Bielefelder Zoll prüft Mindestlohn in der Region / Illegale Beschäftigung und diverse weitere Verstöße aufgedeckt

25.02.2026 - 08:00:23 | presseportal.de

Bielefeld - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Bielefeld (FKS) hat an mehreren Tagen in der vergangenen Woche (17., 18. und 19. Februar 2026) in einer konzentrierten Aktion Betriebe aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Speditions- und Logistikgewerbe, dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, dem Getränkeeinzelhandel sowie Kosmetik- und Massagesalons, Nagelstudios, Kioske und Tankstellenshops im Bezirk geprüft.

Die Beschäftigten kontrollierten dabei neben der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Bürgergeld sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei dieser Aktion des Hauptzollamtes Bielefeld waren die Standorte der FKS in Hamm und Herford mit insgesamt 30 Zöllnerinnen und Zöllner beteiligt. Unterstützt wurde der Bielefelder Zoll dabei vom Finanzamt Hamm, der City-Wache Herford und verschiedenen Ausländerbehörden. Im Rahmen der Prüfmaßnahmen wurden insgesamt 30 Beschäftigte in den verschiedenen Betrieben angetroffen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Hinzu kamen sieben Arbeitnehmer, die anhand von Geschäftsunterlagen überprüft wurden.

Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in insgesamt 16 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem besteht in sechs Fällen der Verdacht auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (davon in fünf Fällen auf Scheinselbständigkeit), in drei Fällen geht es um Verstöße gegen den Mindestlohn, in zwei Fällen um Sozialleistungsmissbrauch und in einem Fall um illegale Ausländerbeschäftigung. Zudem wurden in vier weiteren Fällen sonstige Verstöße festgestellt. Dabei wurden u.a. fehlende Stundenaufzeichnungen moniert sowie die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten missachtet.

Noch vor Ort wurden durch die FKS des Bielefelder Zolls zwei Strafverfahren sowie sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Rahmen der Prüfungen bestätigte sich in einem Fall der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Ein 26-jähriger vietnamesischer Staatsangehöriger, der bereits wegen des illegalen Aufenthalts in Deutschland aktenkundig war, wurde arbeitend in einem Nagelstudio in Bünde angetroffen. Er verfügte nicht über die notwendigen Dokumente, um eine Beschäftigung im Bundesgebiet ausüben zu dürfen.

In diesem Fall wird die zuständige Ausländerbehörde die Entscheidung über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen treffen. Zudem werden auf den Arbeitgeber Ermittlungen durch den Zoll zukommen.

An die in der vergangenen Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich jetzt, gerade hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, eingehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den betroffenen Firmen an.

Zusatzinformationen:

Der seit 2015 gültige gesetzliche allgemeine Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist seit dem 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro je Stunde angehoben worden. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Bielefeld übermittelt durch news aktuell

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