HZA-AC: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Aachener Zoll stellt zahlreiche Verstöße fest
19.03.2025 - 11:45:00Bei den Prüfungen stellten die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen folgende Unregelmäßigkeiten fest: Es wurden zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts sowie ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten insgesamt sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren ein - vier davon wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, zwei wegen Verletzung von Aufzeichnungspflichten und ein Verfahren wegen Nichtbeachtung der Ausweismitführungspflicht. Im Nachgang zu den durchgeführten Prüfungen schließen sich in 23 Fällen umfangreiche Ermittlungen an. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gleichen die vor Ort erfassten Angaben der Arbeitnehmer*innen mit den Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber*innen ab. Besonders die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen gibt Aufschluss über mögliche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse und Lohnabrechnungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem stimmen die Ermittler das generierte Zahlenmaterial mit den Daten der Zusammenarbeitsbehörden, z.B. Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Ausländerämter, ab.
Zusatzinfo:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241/9091-4770
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Aachen übermittelt durch news aktuell


