Unfall mit gestohlenem Roller und ohne Fahrerlaubnis
23.09.2025 - 15:30:00Um sicherzugehen, dass sich der junge Mann durch den Sturz nicht verletzt hat, wurde ein Notarzt hinzugerufen. Glücklicherweise konnte dieser keine offensichtlichen Verletzungen feststellen. Dennoch wurde der Fahrer zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht.
Eine Überprüfung ergab, dass der 19-Jährige nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte, um den Roller fahren zu dürfen. Er muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verursachen eines Verkehrsunfalles und wegen Missachtung des Rotlichts verantworten. Die weiteren Ermittlungen hierzu erfolgen durch das Verkehrskommissariat 21. Auch wegen des gestohlenen Rollers wird die Polizei weiter tätig. Hierfür ist das Kriminalkommissariat 34 zuständig und prüft, ob der Fahrer auch für den Diebstahl des Motorrollers in Frage kommt.
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