Steuern

HZA-HN: Bewilligungsverstoß mit kostspieligen Folgen

26.02.2026 - 17:00:06 | presseportal.de

Heilbronn - Infolge eines Verstoßes gegen Zollvorschriften sieht sich ein im Landkreis Ludwigsburg ansässiger Betrieb mit einer sechsstelligen Einfuhrabgabenschuld konfrontiert.

Eine Hochleistungslimousine und renommiertes Sammlerstück im Wert von mehr als einer halben Million Euro war von der Firma zur Durchführung von Reparatur-arbeiten angemeldet und in das Zollverfahren der aktiven Veredelung überführt worden.

Nachdem die für die Reparaturarbeiten an dem Kraftfahrzeug festgelegte Frist abgelaufen war und kein Nachweis über die Erledigung des Zollverfahrens (Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet) vorgelegt wurde, ordnete das zuständige Sachgebiet eine Beschau des Fahrzeugs vor Ort im Betrieb an. Erst kurz vor dem Termin räumte der Betrieb ein, dass sich das Fahrzeug pflichtwidrig und entgegen der Bewilligungsauflagen zwischenzeitlich nicht mehr vor Ort, sondern tatsächlich sogar in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet.

Zollrechtlichen Vorschriften zufolge gilt das Fahrzeug somit als der zollamtlichen Überwachung entzogen und die Zollschuld ist gesetzlich entstanden. Heilungstatbestände und ein nachträgliches Erlöschen der Zollschuld kommen nicht in Betracht, da maßgebliche und relevante Informationen zum Verbleib des Fahrzeugs erst nach Ankündigung der Zollkontrolle mitgeteilt wurden.

Angesichts des hohen Zollwerts von mehr als 510.000 Euro sind Einfuhrabgaben (10 Prozent Zoll mit mehr als 51.000 Euro und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer mit mehr als 106.000 Euro) von somit rund 157.000 Euro entstanden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn übermittelt durch news aktuell

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