HZA-HN: Weltverbrauchertag am 15. März 2026 Der ZOLL leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
13.03.2026 - 13:00:12 | presseportal.de
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.
Die bundesweite Jahresstatistik zum gewerblichen Rechtschutz der Generalzolldirektion für 2024 finden Sie hier: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikation/Broschuere_Bestandteile/Die-Zollverwal-tung/statistik_gew_rechtsschutz_2024_gesamt.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Zusatzinformation:
Der Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Heilbronn erstreckt sich über rund 5.500 Quadratkilometer und umfasst die Stadt- und Landkreise Heilbronn und Ludwigsburg sowie den Hohenlohekreis, den Main-Tauber-Kreis und den Landkreis Schwäbisch Hall. Zusätzlich ist die Kontrolleinheit Verkehrswege seit 1. Januar 2024 für Kontrollen im Rems-Murr-Kreis, dem Landkreis Böblingen, dem nördlichen Teil des Landkreises Esslingen und dem Stadtkreis Stuttgart zuständig. Darüber hinaus ist es zentral für ganz Baden-Württemberg zuständig für Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, sowie für die Durchführung sogenannter Sonderprüfungen von Unternehmen.
Dem Sachgebiet Prüfungsdienst des Hauptzollamts Heilbronn sind außerdem die Zuständigkeit für Zollprüfungen, Präferenzprüfungen und Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen für Betriebe aus dem Bezirk des Hauptzollamts Stuttgart übertragen. Im Bereich der Außenwirtschaftsprüfungen und der Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen ist der Prüfungsdienst des Heilbronner Hauptzollamts auch originär zuständig für die Bezirke der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm.
Im Aufgabenbereich Vollstreckung ist das Hauptzollamt Heilbronn auch für Vorgänge aus den Bezirken der Nachbarhauptzollämter Stuttgart und Ulm zuständig und somit für den gesamten württembergischen Landesteil.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de
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