Kriminalität, Polizei

BMehrere Hindernisse auf Gleisen behindern Bahnverkehr

01.12.2025 - 13:54:22 | presseportal.de

Hasbergen - Am Wochenende kam es auf der Bahnstrecke von Osnabrück nach Münster gleich zu mehreren gefährlichen Eingriffen in den Bahnverkehr.

BPOL-BadBentheim: Mehrere Hindernisse auf Gleisen behindern Bahnverkehr - Foto: presseportal.de
BPOL-BadBentheim: Mehrere Hindernisse auf Gleisen behindern Bahnverkehr - Foto: presseportal.de

Unbekannte hatten in Hasbergen offenbar jeweils mehrere Gegenstände auf die Gleise gelegt. Die Vorfälle ereigneten sich am Samstagabend gegen 19:45 Uhr, in der Nacht zum Sonntag gegen 1:00 Uhr und am Sonntagabend gegen 17:00 Uhr auf der Strecke von Osnabrück nach Münster im Bereich des Bahnhofs Hasbergen. Es wurden u.a. Steine, eine Betonplatte, ein Metallmülleimer, eine Sicherheitsbarke und sogar ein Tretroller in die Gleise gelegt und durch Züge erfasst, welche jeweils eine Schnellbremsung einleiten mussten.

Glücklicherweise wurde hierbei keiner der insgesamt ca. 1.350 Bahnreisenden und auch keine dritten Personen verletzt, mindestens ein Zug wurde beschädigt. Vor Ort konnte durch die eingesetzten Streifen der Bundespolizei umfangreiches Beweismaterial gesichert werden. Es kam zu Zugverspätungen von insgesamt 1764 Minuten bei 33 Zügen, zwei Teilausfällen und acht Umleitungen.

Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Wer Personen beobachtet oder sonstige sachdienliche Hinweise geben kann, nimmt mit der Bundespolizei in Osnabrück unter der Telefonnummer 0541 331280 Verbindung auf.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden daher sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressestelle
Marcel Fehr
Telefon: 05924 7892-2401
E-Mail: pressestelle.badbentheim@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim übermittelt durch news aktuell

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