BPOL-H, Bundespolizei

BBundespolizei Flughafen Hannover: Strafanzeige wegen Springmesser im Rucksack

24.06.2024 - 11:55:57 | presseportal.de

Hannover - Am Sonntag wollte ein 62-Jähriger nach Mallorca in den Urlaub fliegen. Zu seinem Flug begab er sich in die Luftsicherheitskontrollstelle und legte seinen Rucksack in die Kontrollwanne. Beim Durchleuchten des Handgepäckstückes stellten die Luftsicherheitsassistenten fest, dass sich im Rucksack ein verdächtiger Gegenstand befand. Zur weiteren Kontrolle des Handgepäckstückes wurde daher die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der Nachkontrolle fanden die Beamten im Rucksack ein Springmesser, welches ein verbotener Gegenstand gemäß dem Waffengesetz ist. Die Beamten stellten das Springmesser sicher und fertigten eine Strafanzeige. Mit dieser Strafanzeige im Gepäck trat der Mann dann seine Urlaubsreise an.

BPOL-H: Bundespolizei Flughafen Hannover: Strafanzeige wegen Springmesser im Rucksack - Foto: presseportal.de

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Detlef Zieling
Telefon: 0511 7281-1031
Mobil: 0175 9031999
E-Mail: detlef.zieling@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X @bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/589fdd

So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
polizeimeldungen | 65363005 |