Kriminalität, Polizei

BLebensgefahr: Frau suchte sich Schlafplatz in Hamburger S-Bahntunnel- Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr im Bahnbereich!-

14.12.2025 - 12:37:00 | presseportal.de

Hamburg - Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg betrat eine Frau (w.48) am 14.12.2025 gegen 01.55 Uhr zunächst die S-Bahngleise im S-Bahnhaltepunkt Harburg Rathaus. Im weiteren Verlauf soll die Betroffene entlang der S-Bahngleise in den Tunnelbereich spaziert sein. Zu diesem Zeitpunkt fand im S-Bahnverkehr auf dieser Strecke Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit eine S-Bahn auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können. Bundespolizisten beobachteten das verbotene und lebensgefährliche Vorgehen der Frau über entsprechende Überwachungskameras.

BPOL-HH: Lebensgefahr: Frau suchte sich Schlafplatz in Hamburger S-Bahntunnel- Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr im Bahnbereich!- - Foto: presseportal.de
BPOL-HH: Lebensgefahr: Frau suchte sich Schlafplatz in Hamburger S-Bahntunnel- Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr im Bahnbereich!- - Foto: presseportal.de

"Aufgrund der bestehenden Lebensgefahr (S-Bahnverkehr,Stromschienen führen 1200 Volt Gleichstrom)für die 48-Jährige, wurde umgehend der S-Bahnverkehr für den betroffenen Streckenabschnitt zwischen dem Bahnhof Harburg und der S-Bahnstation Harburg Rathaus gesperrt. Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschienen im S-Bahn-Bereich veranlasst."

Mehrere Streifen der Bundespolizei aus dem Bundespolizeirevier Harburg erreichten umgehend die entsprechenden S-Bahnstationen und suchten anschließend fußläufig den Bahnstreckenbereich ab. Die 48-Jährige konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten unverletzt an den S-Bahngleisen im Tunnelbereich festgestellt und sicher aus dem Gefahrenbereich verbracht werden. Anschließend wurde die zur Gefahrenabwehr eingeleitete Streckensperrung umgehend wieder aufgehoben.

"Die "Gleisgängerin" wurde von den eingesetzten Bundespolizisten eingehend über die Lebensgefahren im Gleisbereich aufgeklärt. Die Betroffene ohne festen Wohnsitz war sich dieser Gefahren offensichtlich gar nicht bewusst. Zum Grund für den Aufenthalt im Gleisbereich gab die deutsche Staatsangehörige an, dass sie sich einen warmen Schlafplatz im Tunnelbereich suchen wollte."

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde die Frau vor Ort wieder entlassen. Gegen die Betroffene wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet. Über Betriebsstörungen im S-Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden. Videomaterial der Überwachungskameras kann auch nicht zur Verfügung gestellt werden.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg erneut vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen.

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Die Stromschienen im S-Bahn-Bereich führen 1200 Volt Gleichstrom. Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen. Triebfahrzeugführer von S-Bahnen können nicht ausweichen und die Bremswege sind oftmals zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

"RC"

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Polizeioberkommissar Rüdiger Carstens ("RC")
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://x.com/bpol_nord

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49 - 53b
22045 Hamburg

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Hamburg übermittelt durch news aktuell

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