Kriminalität, Polizei

BGleisläufer im Hamburger Hauptbahnhof - ICE kann nicht einfahren-Bundespolizei warnt vor Lebensgefahren bei unerlaubten Gleisaufenthalten im Hamburger Bahnbereich-

09.06.2026 - 09:30:10 | presseportal.de

Hamburg - Am 09.06.2026 gegen 02.00 Uhr sorgte ein "Gleisläufer" im Hamburger Hauptbahnhof für betriebliche Einschränkungen und Gleissperrungen. Ein ICE, der sich auf der Anfahrt zum Hauptbahnhof befand, konnte nicht in diesen einfahren und musste vor dem Bahnhof halten.

BPOL-HH: Gleisläufer im Hamburger Hauptbahnhof - ICE kann nicht einfahren-Bundespolizei warnt vor Lebensgefahren bei unerlaubten Gleisaufenthalten im Hamburger Bahnbereich- - Bild: presseportal.de
BPOL-HH: Gleisläufer im Hamburger Hauptbahnhof - ICE kann nicht einfahren-Bundespolizei warnt vor Lebensgefahren bei unerlaubten Gleisaufenthalten im Hamburger Bahnbereich- - Bild: presseportal.de

"Zuvor war ein Mann (m.32) als Fahrgast eines Metronom im Zug eingeschlafen und bis in die Abstellgruppe am Hauptbahnhof mitgefahren. Den Ausstieg im Hauptbahnhof am regulären Bahnsteig hatte der Fahrgast offensichtlich verschlafen."

Der Triebfahrzeugführer des Metronom-Zuges versuchte den Mann zunächst erfolglos zu wecken. Im weiteren Verlauf wachte der deutsche Staatsangehörige auf und verließ den Zug plötzlich direkt in den Gleisbereich. Umgehend machte sich der Mann in den Gleisen fußläufig auf den Weg zum Hauptbahnhof. Zwischenzeitlich hatte der Triebfahrzeugführer bereits die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg über den "Gleisläufer" telefonisch informiert. Umgehend wurden betriebliche Maßnahmen durch die Bundespolizei eingeleitet. Ein ICE musste vor der Einfahrt gestoppt werden. Mehrere Streifen der Bundespolizei begaben sich in den Einsatzraum, um den Mann zu suchen und aus dem Gefahrenbereich zu retten.

"Da teilweise noch ein regulärer Bahnverkehr im Hauptbahnhof durchgeführt wurde, hatte sich der Mann durch den unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich in Lebensgefahr begeben."

Der Gleisläufer hatte zwischenzeitlich selbstständig den Gleisbereich wieder verlassen und konnte durch eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof vor der Gemeinsamen Sicherheitswache der Bundes- und Landespolizei festgestellt werden.

"Der 32-Jährige wurde eindringlich über die lebensgefährlichen Gefahren im Gleisbereich im laufenden Zugverkehr durch einen Bundespolizisten aufgeklärt."

Der Mann äußerte sich nicht zu dem Vorwurf des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich.

"Gegen den Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Anschließend erhielt er einen Platzverweis für den gesamten Hauptbahnhof.

Aus aktuellem Anlass warnt die Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen.

"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen und die Bremswege sind oftmals zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."

"RC"

Rückfragen bitte an:

Pressesprecher
Polizeihauptkommissar Rüdiger Carstens ("RC")
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://x.com/bpol_nord

Bundespolizeiinspektion Hamburg
Wilsonstraße 49 - 53b
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