Kriminalität, Schwarzarbeit

GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung Mehr als 800 Ermittlungsverfahren eingeleitet

12.03.2026 - 10:00:37 | presseportal.de

Bonn - Bei der am 10. März 2026 durchgeführten bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe befragten die rund 3.200 Beschäftigten des Zolls auf den Baustellen insgesamt rund 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften bei mehr als 300 Arbeitgebern die Geschäftsunterlagen. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 340 Straf- sowie 500 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Bei den Strafverfahren handelt es sich in etwa 250 Fällen insbesondere um den Verdacht des illegalen Aufenthalts sowie in 40 Fällen um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. In rund 220 Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen des Verdachts der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Über 100mal wurde die Pflicht zur Mitführung der Ausweispapiere verletzt. Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich darüber hinaus in fast 2.200 weiteren Fällen konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die nun anschließend umfangreiche Nachprüfungen nach sich ziehen. In knapp 600 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten gar nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet haben.

GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung Mehr als 800 Ermittlungsverfahren eingeleitet - Foto: presseportal.de
GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung Mehr als 800 Ermittlungsverfahren eingeleitet - Foto: presseportal.de

Mehr als 670 Arbeitgeber stehen im Verdacht, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht die jeweils geltenden Mindestlöhne zu zahlen. Zudem ergaben sich in 60 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch. Diesen Hinweisen geht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls nun weiter intensiv nach. Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen, beziehungsweise geprüft werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.

Die regionalen Ergebnisse können den jeweiligen Pressemitteilungen der Hauptzollämter entnommen werden.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich flächendeckend zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Rückfragen bitte an:

Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 0228/303-11122
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de

Original-Content von: Generalzolldirektion übermittelt durch news aktuell

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