GZD: Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier - erste Zwischenbilanz
08.05.2026 - 09:30:03 | presseportal.de
Bonn - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 6. Mai 2026 mit insgesamt über 2.900 Beschäftigten aller Hauptzollämter im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten mehr als 7.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten über 500 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Dabei standen alle Tätigkeiten der Branche im Fokus, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten der FKS mehr als 50 Straf- und rund 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In 32 Fällen trafen die Zöllnerinnen und Zöllner auf Beschäftigte ohne Aufenthaltstitel. Spiegelbildlich wurden gegen Arbeitgeber Verfahren wegen unerlaubter Ausländerbeschäftigung eingeleitet. Darüber hinaus wurden 140 Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren und 90 gegen die Pflicht zur Sofortmeldung festgestellt. In mehr als 1.700 Fällen ergaben sich bei den Befragungen Hinweise, die weitere Prüfungen erfordern und denen der Zoll nun nachgeht. Dabei handelt es sich in rund 530 Fällen um die Überprüfung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und 425mal um Anhaltspunkte auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen.
GZD: Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier - erste Zwischenbilanz - Foto: presseportal.de
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- sowie Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Sofortmeldepflicht und Ausweismitführungspflicht: In der Branche "Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe" gilt sowohl die Pflicht der Beschäftigten, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und andererseits die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung zu melden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/arbeit_node.html.
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