Grünstadt - Weil er ein Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt hat, wird gegen einen 43 Jahre alten Autofahrer ermittelt. Dieser wurde gestern (22.02.26) gegen 18:00 Uhr von der Polizei kontrolliert. Aufgrund gezeigter Auffälligkeiten, die auf Drogenkonsum hindeuten können, wurde ein Urin-Drogentest durchgeführt. Dieser zeigte THC positiv an, weshalb die Weiterfahrt untersagt und der Autofahrer zur Blutentnahme mitgenommen wurde. Das Untersuchungsergebnis wird zeigen, in welcher Konzentration der THC-Wirkstoff im Blut nachweisbar ist. Dieser Wert ist für das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a Abs. 2 StVG maßgeblich. Für diesen Tatbestand ist beim Erstverstoß ein Bußgeld in Höhe von 500,00 Euro, ein Monat Fahrverbot und die Eintragung zweier Punkte im Fahreignungsregister vorgesehen.
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