Kriminalität, Polizei

Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze

03.03.2026 - 10:14:04 | presseportal.de

Großkarlbach - Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a StVG wurde gegen einen 65 Jahre alten Autofahrer eingeleitet, der gestern (02.03.26) gegen 22:40 Uhr von der Polizei kontrolliert wurde. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch bei dem Mann fest, der deshalb einen Atemalkoholtest durchführte. Dieser zeigte einen Wert über der 0,5 Promille-Grenze an. Ein gerichtsverwertbarer und für das Verfahren maßgeblicher zweiter Atemalkoholtest bestätigte das vorherige Ergebnis.

POL-PDNW: Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze - Bild: presseportal.de
POL-PDNW: Verstoß gegen die 0,5 Promille-Grenze - Bild: presseportal.de

Die Gefahren insbesondere durch Alkohol im Straßenverkehr werden häufig unterschätzt. Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Zweiradfahrer und Personen, die zu Fuß gehen, steigt das Unfallrisiko bereits unter geringem Einfluss berauschender Mittel. Die Hör- und Sehfähigkeiten werden beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Nicht zuletzt handeln Menschen unter dem Einfluss berauschender Mittel weniger gefahrenbewusst. Deshalb: Nehmen Sie sicher am Straßenverkehr teil ohne sich oder andere zu gefährden und beherzigen Sie die folgenden Tipps:

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Grünstadt
Bitzenstraße 2
67269 Grünstadt

Martina Benz

Tel.: 06359 9312 0

E-Mail: pigruenstadt@polizei.rlp.de

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