Schwarzarbeit

HZA-GI: Zoll nimmt bundesweit Baustellen unter die Lupe - Hauptzollamt Gießen deckt Verstöße in in Nord-, Ost- und Mittelhessen auf

11.03.2026 - 13:30:25 | presseportal.de

Gießen - Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe haben gestern rund 100 Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Gießen mehrere Baustellen in Nord-, Ost- und Mittelhessen überprüft und dabei Verstöße unter anderem gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht aufgedeckt. Im Fokus der Prüfungen stand, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Auch die Zahlung der gesetzlichen Mindestlöhne wurde überprüft. Im Bezirk des Hauptzollamtes Gießen wurden 223 Arbeiter von 73 Firmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und zahlreiche Dokumente geprüft. Im gesamten Bundesgebiet waren mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter auf Baustellen unterwegs. "Solche Kontrollen sind wichtig um faire Bedingungnen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Wer sich nicht an die Regeln hält, verschafft sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber ehrlichen Unternehmern", so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen. "Gerade auf Baustellen kommt es immer wieder zu Verstößen. Unternehmen und Beschäftigte müssen jederzeit damit rechnen, das wir unangekündigt vor Ort prüfen". Für drei moldawische Männer im Alter von 28 bis 34 Jahren endete die Arbeit auf einer Baustelle im Landkreis Fulda mit ihrer vorläufigen Festnahme und einem Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes. Auch auf einer Baustelle in Gießen wurde ein 56-jähriger Belarusse vorläufig festgenommen. Der Monteur arbeitete ohne gültigen Aufenthaltstitel. In Kassel wurden auf einer Baustelle drei Serben im Alter von 40 bis 42 und ein Moldawier im Alter von 26 Jahren angetroffen, die keine eindeutigen Aufenthalts- und Arbeitspapiere für die hiesigen Tätigkeiten vorlegen konnten. Die zuständigen Ausländerbehörden wurden eingeschaltet. Über diese Fälle hinaus besteht bei 16 Arbeitern der Verdacht auf Scheinselbständigkeit sowie bei zwei Arbeitern, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen. Am Ende der Kontrollen hatten die Zöllner und Zöllnerinnen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und sieben Strafverfahren eingeleitet. Das Hauptzollamt Gießen ermittelte alleine im letzten Jahr, gegen mehrere Firmen der Baubranche, wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Sozialabgaben in Millionenhöhe. Insgesamt führte dies zur Aufdeckung von Schäden für die Sozial- und Steuerkassen in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro.

HZA-GI: Zoll nimmt bundesweit Baustellen unter die Lupe - Hauptzollamt Gießen deckt Verstöße in in Nord-, Ost- und Mittelhessen auf - Foto: presseportal.de
HZA-GI: Zoll nimmt bundesweit Baustellen unter die Lupe - Hauptzollamt Gießen deckt Verstöße in in Nord-, Ost- und Mittelhessen auf - Foto: presseportal.de

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Gießen
Stephanie Auerswald
Telefon: 0641/ 4959-5110
E-Mail: stephanie.auerswald@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Gießen übermittelt durch news aktuell

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