POL-MG, Pressemeldung

Gemeinsame Pressemeldung vom Hauptzollamt Krefeld und der Polizei Mönchengladbach: Lkw-Kontrolle fĂŒhrt zu zwei Festnahmen

20.08.2024 - 14:26:35

Krefeld/Mönchengladbach - Am Montag, 5. August, haben Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Mönchengladbach einen Lkw kontrolliert. Gegen den Fahrer (37) und den Beifahrer (45) ergab sich der Verdacht auf Schwarzarbeit und illegalen Aufenthalt. Hinzugezogene EinsatzkrÀfte des Krefelder Zolls nahmen beide MÀnner vorlÀufig fest.

Gegen 8.25 Uhr fĂŒhrten EinsatzkrĂ€fte des Verkehrsdienstes an der Bismarckstraße in Mönchengladbach Verkehrskontrollen durch. Sie hielten dabei einen Lkw an, der gegen das dortige Durchfahrtsverbot verstoßen hatte. Dabei ergab sich, dass es sich bei dem Fahrer um einen 37-jĂ€hrigen usbekischen StaatsbĂŒrger und bei dem Beifahrer um einen 45-jĂ€hrigen kirgisischen StaatsbĂŒrger handelte, die bei der AusĂŒbung einer TĂ€tigkeit angetroffen wurden.

Die Ausweisdokumente, die vorgelegten Arbeitserlaubnisse und die Angaben der MĂ€nner begrĂŒndeten bei den Polizisten den Anfangsverdacht mehrerer Straftaten. Daher wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld (Dienstsitz Mönchengladbach) hinzugezogen, die den Verdacht des illegalen Aufenthalts und somit auch einer illegalen BeschĂ€ftigung erhĂ€rten konnte. Usbeken und Kirgisen benötigen fĂŒr die Einreise und Aufenthalt in Deutschland ein Visum (Aufenthaltstitel). FĂŒr die Arbeitsaufnahme ist zusĂ€tzlich eine Arbeitserlaubnis der AuslĂ€nderbehörden erforderlich. Die beiden TatverdĂ€chtigen konnten lediglich Aufenthaltstitel, die zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Litauen berechtigen vorlegen. Diese vorgelegten Dokumente berechtigen jedoch nicht zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Einen derartigen Aufenthaltstitel konnten beide nicht vorweisen.

Seitens des Zolls wurden folglich Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des AusĂŒbens einer ErwerbstĂ€tigkeit ohne Arbeitserlaubnis eingeleitet. Die beiden TatverdĂ€chtigen wurden festgenommen.

Im Anschluss an die Maßnahmen wurden die Personen der zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde ĂŒbergeben.

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