Polizeimeldungen, Polizeistreife im Einsatz

Früher Ermittlungsfehler der Polizei im Fall Madeleine McCann

12.06.2020 - 19:21:24

Im Vermisstenfall Madeleine McCann unterlief der Braunschweiger Polizei bereits im Jahr 2013 ein schwerwiegender Ermittlungsfehler. Laut einem Bericht des "Spiegel" geht aus internen Dokumenten deutscher Behörden hervor, dass es bei den Ermittlungen zum Fall der in Portugal vermissten Engländerin Madeline McCann schon 2013 zu einer Panne kam. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, erfuhr der damals in Braunschweig lebende Christian B., der heute als Tatverdächtiger bekannt ist, zu früh von der niedersächsischen Polizei, dass die Ermittler ihn mit dem Verschwinden der 3-Jährigen in Verbindung bringen. Nachdem sich das Bundeskriminalamt (BKA) im Oktober 2013 im Zuge der Ermittlungen im Fall Madeleine McCann von der Polizei in Braunschweig Informationen zur Person Christian B. erbeten hatte, schauten die Niedersachsen im Computer nach. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei Christian B. um einen polizeibekannten Sexualstraftäter handelt. Fast gleichzeitig sendete ein Braunschweiger Polizeibeamter eine Vorladung an Christian B., um ihn als Zeugen in der Sache zu vernehmen. Im Schreiben an den Verdächtigen wurde angeführt, dass es sich um eine Vernehmung in der "Vermisstensache Madeleine McCann" und eine Überprüfung seiner Person handele. Nach Erhalt dieses Schreibens wusste Christian B., dass die Polizei ihn im Visier hat. Er hätte genug Zeit gehabt, um eventuell noch vorhandene Spuren oder Beweise zu beseitigen. Offenbar unterhielt sich der Geladene mit mehreren Bekannten über den Brief. "Jetzt soll ich Maddie umgebracht haben, nur weil ich in Portugal war", hätte Christian B. damals gesagt, erzählte einer seiner Bekannten aus dieser Zeit. Nach Meinung mehrere Experten ist das Vorgehen der niedersächsischen Polizei ein schwerer Ermittlungsfehler. Ein erfahrener Kriminalpolizist spricht davon, dass so etwas nicht passieren dürfe und eine solche Vorgehensweise in einer derartig heiklen Sache keinesfalls üblich wäre. In der Regel würden zunächst im Umfeld eines Verdächtigen Informationen gesammelt. Frontal auf ihn loszustürmen wäre keine gängige Praxis. Die zuständige Braunschweiger Ermittlungsbehörde ließ eine entsprechende Anfrage hinsichtlich der Details unbeantwortet. Auch der Rechtsbeistand von Christian B. war nicht bereit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern.

Laut einem Bericht des "Spiegel" geht aus internen Dokumenten deutscher Behörden hervor, dass es bei den Ermittlungen zum Fall der in Portugal vermissten Engländerin Madeline McCann schon 2013 zu einer Panne kam. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, erfuhr der damals in Braunschweig lebende Christian B., der heute als Tatverdächtiger bekannt ist, zu früh von der niedersächsischen Polizei, dass die Ermittler ihn mit dem Verschwinden der 3-Jährigen in Verbindung bringen.

Nachdem sich das Bundeskriminalamt (BKA) im Oktober 2013 im Zuge der Ermittlungen im Fall Madeleine McCann von der Polizei in Braunschweig Informationen zur Person Christian B. erbeten hatte, schauten die Niedersachsen im Computer nach. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei Christian B. um einen polizeibekannten Sexualstraftäter handelt. Fast gleichzeitig sendete ein Braunschweiger Polizeibeamter eine Vorladung an Christian B., um ihn als Zeugen in der Sache zu vernehmen. Im Schreiben an den Verdächtigen wurde angeführt, dass es sich um eine Vernehmung in der "Vermisstensache Madeleine McCann" und eine Überprüfung seiner Person handele. Nach Erhalt dieses Schreibens wusste Christian B., dass die Polizei ihn im Visier hat. Er hätte genug Zeit gehabt, um eventuell noch vorhandene Spuren oder Beweise zu beseitigen. Offenbar unterhielt sich der Geladene mit mehreren Bekannten über den Brief. "Jetzt soll ich Maddie umgebracht haben, nur weil ich in Portugal war", hätte Christian B. damals gesagt, erzählte einer seiner Bekannten aus dieser Zeit. Nach Meinung mehrere Experten ist das Vorgehen der niedersächsischen Polizei ein schwerer Ermittlungsfehler. Ein erfahrener Kriminalpolizist spricht davon, dass so etwas nicht passieren dürfe und eine solche Vorgehensweise in einer derartig heiklen Sache keinesfalls üblich wäre. In der Regel würden zunächst im Umfeld eines Verdächtigen Informationen gesammelt. Frontal auf ihn loszustürmen wäre keine gängige Praxis. Die zuständige Braunschweiger Ermittlungsbehörde ließ eine entsprechende Anfrage hinsichtlich der Details unbeantwortet. Auch der Rechtsbeistand von Christian B. war nicht bereit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Fennia

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