HZA-UL: Messekontrollen / Aussteller müssen Zoll nachzahlen / Verfahren eingeleitet
02.03.2026 - 13:45:40 | presseportal.deIm Fokus liegen Waren von Nicht-EU-Austellern, da diese zollrechtlich angemeldet werden müssen. Bei drei von 20 überprüften Ausstellern leiteten die Beamten Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein, da sie keine oder nur unstimmige Zollunterlagen für ausgestellte Artikel und Reitzubehör, wie Kleidung, Decken, Gerten und Trensen vorweisen konnten. Der Gesamtwarenwert der Ausstellungsstücke lag bei etwa 16.000 Euro; 4100 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mussten die Aussteller nachzahlen. Zudem noch rund 4000 Euro Strafsicherheit, weil die Verantwortlichen keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Die weiteren Ermittlungen führt die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm.
Obgleich Zoll und Veranstalter im Vorfeld einer Messe aktiv zu Zollbestimmungen aufklären, kommt es vereinzelt zu Verstößen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Ulm
Pressesprecher
Hagen Kohlmann
Telefon: 0731-9648-10009
E-Mail: presse.hza-ulm@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Ulm übermittelt durch news aktuell
Hol dir den Wissensvorsprung der Aktien-Profis.
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.


