BPOL NRW: Springmesser und Einhandmesser im Handgepäck - Bundespolizei stoppt Reisenden am Flughafen Köln/ Bonn
11.06.2026 - 12:00:54 | presseportal.de
Bei der Luftsicherheitskontrolle am Mittwoch (10. Juni) fiel das Handgepäck eines 61-jährigen rumänischen Staatsangehörigen den Kontrollkräften auf.
Bei der anschließenden Überprüfung entdeckten die Einsatzkräfte ein Einhandmesser sowie ein Springmesser.
Die Bundespolizei übernahm die weiteren Maßnahmen vor Ort. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Nach eigenen Angaben habe er die Messer versehentlich in seiner Tasche vergessen.
Die Beamten stellten beide Messer sicher und erhoben zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Reisende seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Messer regelmäßig bei Luftsicherheitskontrollen festgestellt werden. Gerade bei Reisen ins Ausland sollten Reisende ihr Hand- und Reisegepäck vor Reiseantritt sorgfältig kontrollieren. Verbotene Gegenstände können nicht nur zu Verzögerungen am Flughafen führen, sondern auch straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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