BPOLI EF: Gefährliche Gegenstände sollten nicht auf Reisen gehen
Veröffentlicht am: 14.07.2026 um 11:32 Uhr | presseportal.deWaffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände haben im Gepäck nichts zu suchen. Das Mitführen verbotener Gegenstände in die Luftsicherheitskontrolle kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Dies hängt vom Einzelfall und gegebenenfalls weiteren Verbotsvorschriften ab.
Erkannte verbotene Gegenstände, die aus der Kontrollstelle in den öffentlichen Bereich verwiesen wurden, dürfen Passagiere:
Reisende können auch Ihr Eigentum an dem Gegenstand aufgeben und entsorgen. Das Kontrollpersonal ist nicht berechtigt, Gegenstände anzunehmen oder ersatzweise zu entsorgen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Erfurt
Telefon: 0361/ 659830
E-Mail: bpoli.erfurt(at)polizei.bund.de
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