HZA-EF: Jahresbilanz 2025 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls / Zoll überprüft rund 1.600 Arbeitgeber in Thüringen und Südwestsachsen und deckt Millionenschaden auf
23.02.2026 - 11:00:20 | presseportal.deDie Zöllnerinnen und Zöllner leiteten 3.472 Strafverfahren (2024: 3.055) sowie 2.153 Bußgeldverfahren (2024: 2.178) ein und sind erneut entschieden gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Im Ergebnis ihrer bundesweiten straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen deckten sie einen Gesamtschaden von 76,3 Millionen Euro (2024: 36,8 Millionen Euro) auf (Thüringen: 59,7 Millionen Euro, Südwestsachsen: 16,6 Millionen Euro).
Die im Jahr 2025 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt 36,8 Jahren (2024: 37,4 Jahre). Die von den Gerichten verhängten Geldstrafen belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro (2024: 1,1 Millionen Euro). Das Hauptzollamt Erfurt verhängte Bußgelder in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro (2024: 15,4 Millionen Euro).
Die aufgedeckte Schadenssumme errechnet sich aus nicht beziehungsweise zu wenig gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht oder zu wenig gezahlten Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes, zu Unrecht erhaltenen Leistungen von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern sowie nicht beziehungsweise zu wenig gezahlten Beiträgen an die Berufsgenossenschaften. Bei Mindestlohnunterschreitungen ergibt sich die Schadenssumme aus der Differenz von Mindestlohn und dem tatsächlich gezahlten Lohn.
Die Jahresergebnisse 2025 und 2024, aufgeschlüsselt nach Branchen, Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen, sind auf www.zoll.de veröffentlicht:
Zusatzinformationen:
Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich in der Regel Geschäftsunterlagenprüfungen und oftmals komplexe Ermittlungen an.
Die Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Erfurt, das für das gesamte Bundesland Thüringen sowie den südwestlichen Bereich von Sachsen zuständig ist, befinden sich in Erfurt, Gera, Jena, Nordhausen, Suhl sowie in Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Plauen und Zwickau.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Erfurt übermittelt durch news aktuell
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