Schwarzarbeit

HZA-EF: Zoll prüft Kurier- und Paketdienstleister in Thüringen und Südwestsachsen / Über 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert

07.05.2026 - 13:29:26 | presseportal.de

Erfurt - Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Kurier-, Express- und Paketdienstleistungsgewerbe hat der Zoll am Mittwoch (06.05.2026) insgesamt zehn Depots und Verteilzentren kontrolliert (vier in Thüringen und sechs in Südwestsachsen).

HZA-EF: Zoll prüft Kurier- und Paketdienstleister in Thüringen und Südwestsachsen / Über 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert - Foto: presseportal.de
HZA-EF: Zoll prüft Kurier- und Paketdienstleister in Thüringen und Südwestsachsen / Über 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert - Foto: presseportal.de

Im Fokus standen alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von Sendungen. Der Zoll kontrollierte daher auch die Zusteller auf den Verkehrswegen.

100 Zöllnerinnen und Zöllner (70 in Thüringen und 30 in Südwestsachsen) waren in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz und befragten insgesamt 313 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen (231 in Thüringen und 82 in Südwestsachsen).

Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll außerdem, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.

Beschäftigte der Kurier-, Express- und Paketdienste haben einen Anspruch auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Der Zoll stellte in 60 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen:

An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Der Zoll wird die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Erfurt übermittelt durch news aktuell

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