Ebertsheim - Aufgrund von Auffälligkeiten, die mit dem Konsum von Betäubungsmitteln in Zusammenhang stehen können, führte ein 35 Jahre alter Autofahrer gestern (12.03.26) im Rahmen einer Kontrolle gegen 14:30 Uhr einen Drogentest durch. Weil dieser THC positiv anzeigte, musste der Mann mit zur Blutprobenentnahme. Deren Untersuchungsergebnis wird zeigen, in welcher Konzentration der Cannabiswirkstoff im Blut nachweisbar ist. Für das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a StVG ist dieser Wert maßgeblich. Ab 3,5 ng/ml kommen auf den Betroffenen die Zahlung einer Geldbuße, ein Fahrverbot und ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister zu.
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