E-Scooter im Fokus - zahlreiche Verstöße festgestellt
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 16:18 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSNortheim (Mar) - Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen konnten in der vergangenen Woche im Landkreis Northeim zahlreiche Verstöße im Zusammenhang mit E-Scootern festgestellt werden. Die eingesetzten Kräfte trafen insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die mit verbotswidrigen, nicht versicherten oder manipulierten Fahrzeugen unterwegs waren. Dabei konnte nur ein Bruchteil der im Straßenverkehr genutzten E-Scooter kontrolliert werden.
Unter 14 Jahren ist die Nutzung verboten
Kinder unter 14 Jahren dürfen mit E-Scootern nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Modell beim Kauf als sogenannter "Kinder-E-Scooter" oder mit Altersangaben wie "ab 6 Jahren" beworben wird. Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Sie müssen eine Betriebserlaubnis besitzen, bauartbedingt auf maximal 20 km/h begrenzt sein und über eine Haftpflichtversicherung mit gültigem Versicherungskennzeichen verfügen. Ein Führerschein ist für Fahrzeuge, die diese Vorgaben erfüllen, nicht erforderlich. Jedoch können selbst 14-Jährige auch ohne Führerschein schon Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister) sammeln. Auch Eltern tragen Verantwortung: Wer als Halterin oder Halter vorsätzlich zulässt, dass ein Fahrzeug ohne den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, kann sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar machen. Das Gleiche gilt, wenn das Fahren eines fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ermöglicht wird. Je nach Sachverhalt drohen Strafverfahren sowie Geld- oder Freiheitsstrafen.
E-Scooter im Straßenverkehr: Manipulationen und Verstöße im Fokus
E-Scooter können auf vielfältige Weise manipuliert werden und dadurch Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Fahrer*innen versuchen teilweise, beim Erkennen eines Funkstreifenwagens die Geschwindigkeit per App zu drosseln oder das Fahrzeug zu sperren. Auch Versicherungskennzeichen werden nicht ordnungsgemäß angebracht oder während der Fahrt verdeckt. Den Einsatzkräften sind diese technischen Vorgehensweisen bekannt, und es wird konsequent eingegriffen.
Solche Manipulationen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Je nach Einzelfall kommen Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder Kennzeichenmissbrauch sowie Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise wegen des Fahrens ohne gültige Betriebserlaubnis, in Betracht.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und keine Spielzeuge. Daher gelten für ihre Nutzung entsprechende Verkehrsregeln und gesetzliche Vorgaben. Auch die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Bußgeld nach sich ziehen. Für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten die einschlägigen Vorschriften für Kraftfahrzeugführende.
Ein Versicherungskennzeichen allein belegt nicht, dass ein Fahrzeug alle Voraussetzungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Es bestätigt insbesondere nicht, dass das Fahrzeug auch technisch und rechtlich für den Straßenverkehr zugelassen ist.
Bilanz der Kontrollen
Die häufigsten regelwidrigen Feststellungen im Rahmen der Kontrollwoche waren das Fahren zu zweit, das Befahren von Gehwegen sowie Fluchtversuche vor Kontrollen, bei denen Fußgänger*innen, andere Verkehrsteilnehmer*innen und die Fahrer*innen selbst gefährdet wurden. Vereinzelt wurden auch sogenannte "China-Bikes" festgestellt, die ohne Treten Geschwindigkeiten von mehr als 25 km/h erreichen. Abhängig von ihrer Bauart und technischen Einstufung sind für diese Fahrzeuge eine Fahrerlaubnis, eine Zulassung und eine entsprechende Versicherung erforderlich.
Während einer Kontrolle ergab sich der Verdacht auf eine technische Manipulation eines E-Scooters. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine richterliche Anordnung erwirkt, auf deren Grundlage der E-Scooter sowie das zur Steuerung verwendete Mobiltelefon zum Zweck der Beweissicherung beschlagnahmt wurden.
Im Rahmen der Kontrollwoche ergab sich folgende Bilanz: - 61 E-Scooter und 2 weitere Fahrzeuge ("China-Bikes") kontrolliert - 25 Mal die Weiterfahrt untersagt - 14 Mal Übergabe an Erziehungsberechtigte - Festgestellt wurden unter anderem Straftaten gegen das Pflichtversicherungsgesetz (9), Fahren ohne Fahrerlaubnis (7) und der dazugehörige Halterverstoß aufgrund des Zulassens der Eltern (7). Weitere Verstöße aufgrund des vorgeschriebenen Mindestalters, fehlende Versicherungskennzeichen, unerlaubte Mitnahme einer zweiten Person und gefährliche Fahrmanöver.
Kontrollen und Präventionsarbeit gehen weiter
Die Polizeiinspektion Northeim setzt sowohl auf konsequente Kontrollen als auch auf Aufklärung und Prävention. Das Präventionsteam engagiert sich bereits seit Langem für die Verkehrssicherheit und informiert unter anderem über die Regeln und Risiken bei der Nutzung von E-Scootern. Diese Präventionsarbeit wird auch künftig fortgeführt. Ebenso wird die Polizei weiterhin gezielte Kontrollen durchführen Jugendliche sollten sich der Risiken bewusst sein: Wer technische Grenzen umgeht, ohne Versicherungsschutz fährt oder sich einer Kontrolle entzieht, muss mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen und kann den späteren Erwerb eines Führerscheins gefährden. Auch Eltern können aufgrund ihrer Halterverantwortlichkeit im Falle eines Unfalls in Regress genommen werden.
Die Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Northeim, Simone Köhler, empfiehlt daher: "Informieren Sie sich vor dem Kauf dieser Fahrzeuge über die rechtlichen Voraussetzungen und besprechen Sie mit Ihren Kindern die Regeln, um unnötige Unfallgefahren und Rechtsfolgen zu verhindern."
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