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HZA-D: Zoll übergibt deutlich zu jungen Hund mit gefälschten Papieren an Tierheim / Reisende am Flughafen Düsseldorf wollte Hund am Zoll vorbeischmuggeln

11.05.2026 - 09:47:00 | presseportal.de

Düsseldorf - Von Tierliebe seitens einer Reisenden konnte in diesem Fall wohl eher keine Rede sein. Der Zoll am Düsseldorfer Flughafen kontrollierte am 07.08.2026 eine Frau, die von Antalya in der Türkei nach Düsseldorf reiste. Zusätzlich zu ihrem Reisegepäck, begleitete die 22-jährige Niederländerin ein kleiner, brauner Hund. Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten zunächst ihr Reisegepäck und ließen sich dann die erforderlichen Papiere für das Tier zeigen. Hunde, die in die EU reisen, benötigen zusätzlich zu einem EU-Heimtierausweis auch einen sogenannten Titer Nachweis, der belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde.

HZA-D: Zoll übergibt deutlich zu jungen Hund mit gefälschten Papieren an Tierheim / Reisende am Flughafen Düsseldorf wollte Hund am Zoll vorbeischmuggeln - Foto: presseportal.de
HZA-D: Zoll übergibt deutlich zu jungen Hund mit gefälschten Papieren an Tierheim / Reisende am Flughafen Düsseldorf wollte Hund am Zoll vorbeischmuggeln - Foto: presseportal.de

Doch bei der Durchsicht der Unterlagen wurden die Zöllner stutzig. Laut den Papieren sollte der Hund neun Monate alt sein. Allerdings wirkte das Tier sehr klein für dieses Alter. Bei der Kontrolle der Zähne stellte eine Beamtin fest, dass der Hund noch seine Milchzähne besaß und somit höchstwahrscheinlich deutlich jünger war. Aufgrund dieser Hinweise verständigten die Zollbeamten das zuständige Veterinäramt. Dieses ordnete die Quarantäne des kleinen Hundes zur Überprüfung des Alters und der Richtigkeit der Dokumente an. Das Tier wurde schließlich an ein Tierheim übergeben, welches ihn zur Überprüfung mitnahm.

Das Ergebnis dieser Überprüfung ließ dann auch die Zöllner mit dem Kopf schütteln. Das Tier sei maximal zwei bis drei Monate alt, verfüge nicht über die notwendigen Impfungen und zudem seien die vorgelegten Papiere mutmaßlich gefälscht. Dies hat zur Folge, dass der Hund mindestens drei Monate in Quarantäne verbringen muss und nach allen erforderlichen Impfungen und Untersuchungen entweder an die Halterin zurückgegeben oder vermittelt wird. Ob die Reisende ihren Hund nach dieser Zeit wieder in Empfang nimmt, steht noch aus, die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und alle Untersuchungen wird sie aber auf jeden Fall zahlen müssen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Fabian Pflanz
Telefon: 0211/2101-1230
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Düsseldorf übermittelt durch news aktuell

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