Kriminalität, Polizei

BPOL NRW: Hauptbahnhöfe Essen und Dortmund: Bundespolizisten finden Dolch und Schlagring!

14.12.2025 - 15:35:39 | presseportal.de

Dortmund, Essen - Am vergangenen Wochenende kontrollierten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Essen. Hierbei fanden die Einsatzkräfte unter anderem einen Schlagring und einen Dolch, sowie Munition.

BPOL NRW: Hauptbahnhöfe Essen und Dortmund: Bundespolizisten finden Dolch und Schlagring! - Foto: presseportal.de
BPOL NRW: Hauptbahnhöfe Essen und Dortmund: Bundespolizisten finden Dolch und Schlagring! - Foto: presseportal.de

Am Freitag, den 12. Dezember, trafen Uniformierte einen 15-Jährigen in Essen an. Nach erfolgter Personalienfeststellung fragten die Beamten, aufgrund geltender Allgemeinverfügung zum Verbot von gefährlichen Gegenständen, ob der Recklinghäuser einen solchen Gegenstand mit sich führe. Die Frage verneinte der Deutsche, bei der anschließenden Durchsuchung seiner mitgeführten Tasche fanden die Polizisten dann einen Schlagring und beschlagnahmten diesen. Aufgrund des jugendlichen Alters erfolgte eine Mitnahme zur Dienststelle. Von dort kontaktierten die Beamten die Mutter des Jugendlichen. Diese war überrascht, aber damit einverstanden, dass ihr Sohn die Dienststelle alleine wieder verlässt. Ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.

Am darauffolgenden Tag (13. Dezember) kontrollierten Dortmunder Bundespolizisten einen 31-Jährigen im Hauptbahnhof. Bei der Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte im Hosenbund des deutschen Staatsbürgers einen Dolch, zugriffsbereit, fest. In der Hosentasche führte der in Lünen wohnende noch Munition in Form eines Hohlspitzgeschosses mit. Beide Gegenstände beschlagnahmten die Beamten. Aufgrund der in Dortmund ebenfalls bestehenden Allgemeinverfügung drohten die Uniformierten dem Beschuldigten nach erfolgter Belehrung ein Zwangsgeld an. Die Vollstreckung dieses erfolgt bei einem erneuten Verstoß gegen die Allgemeinverfügung. Die Polizisten entließen den Mann und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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