HZA-DO: Schwarzarbeit: Arbeitgeber zu zwei Jahren und 11 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
09.04.2024 - 07:16:27Durch umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund und des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum wurde festgestellt, dass der Verurteilte in den Jahren 2018 bis 2022 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigte, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen nutzte der Verurteilte verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Der Verurteilte meldete Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen bzw. dem Finanzamt an und enthielt diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro vor.
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